Direktmarketing durch DSGVO wieder populär?
Die DSGVO macht Briefe fürs Direktmarketing wieder populär. Diese These stellt onlinemarketing.de in einem jüngst veröffentlichten Artikel auf. Denn mit der DSGVO werde das Direktmarketing über E-Mails komplizierter: „viele Adressen von Bestandskunden verlieren ihre Gültigkeit für die Ansprache. Solch ein potentieller Reichweitenverlust soll durch einen altbekannten Kanal zumindest teilweise kompensiert werden. Briefe, Postkarten und Flyer sollen Bestandskunden postalisch erreichen – und bieten gleich mehrere Vorteile für die Werbetreibenden,“ so die Begründung des Autors. Wenn die DSGVO in Kraft tritt, muss für die E-Mail-Adressen für Kunden ein Double-Opt-In vorliegen, damit diese auch werblich genutzt werden dürfen. Da dies bislang nur für gut die Hälfte der Adressen der Fall sei, würden die Unternehmen, wenn sie nicht sehr schnell einen Double-Opt-In der Kunden erreichen können, beim Direktmarketing über den Kanal E-Mail deutlich an Reichweite verlieren. Bei Werbung per Post müssen die Kunden erst per Opt-Out der direkten Ansprache widersprechen, um die Werbung nicht zu erhalten. Auch wenn die DSGVO aktiv ist, können so fast 100 Prozent der Bestandskunden adressiert werden. „Hier kann es dann im Prinzip zur guten alten Postwurfsendung kommen. Allerdings mit dem Unterschied, dass weniger Massenmailings per Post verschickt werden, als vielmehr personen- oder kundenspezifische Nachrichten. Diese basieren auf Online-Daten, die den Werbetreibenden gegebenenfalls vorliegen“ heißt es weiter in dem Artikel.