EU verschärft Jugendschutz und setzt auf Werbeselbstregulierung
Der EU-Ministerrat hat nach dem EU-Parlament offiziell die überarbeitete Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) verabschiedet. Statt auf weitere gesetzliche Werberestriktionen setzt der europäische Gesetzgeber auf eine Stärkung der Institutionen der Werbeselbstregulierung. Nach dem Inkrafttreten der AVMD-Richtlinie – 20 Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union – haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Durch die Richtlinie soll auch ein besserer Schutz von Minderjährigen vor Gewalt und Hass gewährleistet werden: Sie gilt wie bisher für Rundfunkanstalten, wird aber auf Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube, Facebook und Videoplattformen mit Live-Streaming ausgeweitet. Das heißt, auch hier werden in der EU bald strengere Jugendschutz-Regeln gelten. So müssen Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden. Für solche Meldungen müssen die Anbieter leicht zu handhabende Mechanismen bereitstellen. Außerdem müssen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, um Jugendliche und Kinder vor schädlichen Werbeinhalten zu schützen.