Friseure dürfen nun doch Zeitschriften auslegen

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Friseure dürfen nun unter Hygieneauflagen doch Zeitschriften auslegen. Das Verbot von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wurde aufgehoben. Für den Lesezirkel, der seine Magazinmappen zu 70 Prozent an öffentliche Auslagestellen wie Cafés, Hotels, Friseure und Arztpraxen vermietet, waren und sind das schwierige Wochen, schreibt Horizont.net dazu. Auch für Zeitschriftenverlage, die für das zweite Quartal um einen wichtigen Auflagenbestandteil und Reichweiten fürchten: Die Gastronomie ist weiterhin geschlossen, und nicht wenige niedergelassene Ärzte dürften die Hand-zu-Hand-Magazine aus hygienischen Gründen vorerst aus ihren Wartezimmern verbannt haben.