GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube: Sperrtafeln entfallen
Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten. „Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben.“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung. Diese deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. „Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Heker.