IVW: Visits nun teils errechnet
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) drohte unter anderem die Onlinemessung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) ins Wanken zu bringen. Nun will die IVW eine Lösung gefunden haben, die eine Cookie-freie Messung der First Impressions ermöglicht, berichtet Horizont.net Ab der Monatsausweisung Dezember 2021 erhalten die IVW-Zugriffszahlen für rund 90 Digitalangebote dann Daten aus dem neuen nach eigenen Angaben „datenschutzkonformen einwilligungsfrei einsetzbaren Messsystem INFOnline Measurement“. Zur Januar-Ausweisung (Veröffentlichung im Februar) kommen weitere 200 Sites dazu. „Ziel ist es, dass alle 1300 von der IVW auditierten Digitalangebote bis zum Ende des 1. Quartals 2022 auf das neue Messsystem umgestellt sind, damit wieder alle Werbeträger einheitlich ausweisen und die Vergleichbarkeit hergestellt ist“, sagt Martin Krieg, Leiter Digitale Medien bei der IVW. Bei den für den Werbemarkt wichtigen Visits müssen Publisher die Zustimmung ihrer Nutzer aber einholen und dementsprechend auch eine Ablehnung in Kauf nehmen. Daher errechnet die IVW nun die Visits, berichtet Horizont.net weiter: Im gleichen Verhältnis, wie sich die Kontakte (PIs) mit und ohne Zustimmung zueinander verhalten, wird der fehlende Visit-Anteil, für dessen Messung kein Okay vorliegt, ermittelt und ausgewiesen (allerdings nicht differenziert nach in- und ausländischer Nutzung). Dies soll zumindest so lange geschehen, bis die EU-Gesetzgebung (Digital Markets Act oder E-Privacy-Verordnung) das deutsche TTDSG eventuell aushebelt. Dann würden die Visits wieder gemessen werden.