Klage gegen Google wegen unzulässiger Cookie-Banner

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Wer eine Webseite zum ersten Mal besucht, kommt an ihnen nicht vorbei: Cookie-Banner sollen Nutzern transparent machen, welche persönlichen Informationen verarbeitet werden und holen dazu eine Zustimmung ein. Die Anpassung oder Ablehnung dieser Einstellungen ist allerdings oft mühsam. Und vieles spricht dafür, dass dies kein Zufall ist. Sogenannte Dark Patterns sollen Verbraucher zu einer möglichst umfassenden Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten bewegen. Die Verbraucherzentrale NRW hält die entsprechende Gestaltung auf den Webseiten der Suchmaschine von Google für unzulässig und hat nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. „Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookie-Banner versuchen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher:innen zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, diese zu sammeln und zu verarbeiten“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Es muss für Verbraucher:innen genauso leicht sein, Cookies abzulehnen wie sie zu akzeptieren. Nur so kann die unbedachte Preisgabe von Daten verhindert werden.“ Die Cookie-Banner auf den Webseiten der Suchmaschine von Google sind so gestaltet, dass die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies erheblich aufwendiger als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung ist.