Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen
In einem Positionspapier zur anstehenden Überarbeitung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), macht sich die Bundesregierung für eine weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen stark. Eine Unterscheidung von linearen (Hörfunk und Fernsehen) und nicht-linearen (Videoabrufdienste) Angeboten sei mit Blick auf die crossmedialen Gegebenheiten nicht mehr realitätsgerecht und solle aufgegeben werden. Dazu gehöre auch die weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen. Dies soll den bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen für Inhalteanbieter entgegenwirken.
Die Digitalisierung der Medienlandschaft führe zu einem tiefgreifenden Wandel, der sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer, als auch für die Medienwirtschaft gleichermaßen Chancen und Herausforderungen biete. Die zunehmende Vermischung von linearen und nicht-linearen Inhalten stelle die geltende Medienregulierung in Frage. Bisher aus gutem Grund abgestuft regulierte Bereiche könnten nunmehr auf einem Bildschirm zusammentreffen und seien für die Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr zu unterscheiden.
Dadurch veränderten sich auch Wettbewerbsstrukturen. Mit dem Vorstoß solle die Medienvielfalt bewahrt und für die Medienanbieter faire Wettbewerbschancen geschaffen werden und zwar unabhängig vom Weg der Verbreitung, erklärt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder innehat. Gleichzeitig soll das hohe Niveau in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde und auf den Jugend- und Verbraucherschutz beibehalten werden.