Monopolkommission: Werbezeitbeschränkungen im TV aufheben

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Die gesetzlichen Regeln für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote wie Netflix und YouTube sollten stärker vereinheitlicht werden. Das hat die Monopolkommission in ihrem Hauptgutachten 2018 vorgeschlagen, das sie dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben hat. Unter anderem fordert die Kommission eine Aufhebung der Werbezeitbeschränkungen für das klassische Fernsehen. Nötig seien auch grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Werberegulierung. In Anbetracht der zahlreichen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten zudem auf sogenannte „Public-Value“-Inhalte fokussieren. Die geplante Ausweitung des audiovisuellen Online-Angebots der Öffentlich-Rechtlichen zum Beispiel in Form europäischer Filme und Serien könne ansonsten zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen. Außerdem will die Kommission eine verstärkte Beobachtung der oft undurchschaubaren Preisbildung im Internethandel. Die Kommission fordert zudem, das Verbot des Internet-Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuheben. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät.