Rotbäckchen-Saft darf sich „lernstark“ nennen
Der Getränkehersteller Rabenhorst darf seinen Rotbäckchen-Saft weiterhin als „lernstark“ bewerben. Verbraucherschützer hatten sich dagegen gewährt, doch der Bundesgerichtshof billigte die Aussage des Herstellers, die nicht gegen europäisches Recht verstoße. Die Richter verwiesen auf einen Liste von zulässigen Nährstoffangaben. Darin sei Eisen aufgeführt, das zur geistigen Entwicklung beitrage. Aus diesem Grund sei der Hinweis auf der Flasche zulässig.