Weg frei für regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern
Das Landgericht Stuttgart hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt und final entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist. Unabhängig vom Distributionskanal ist damit der Weg frei, regionalisierte Werbekampagnen auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group auszuspielen und hierfür neue Kundengruppen zu erschließen, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Wolfgang Link, Vorstand ProSiebenSat.1 Media SE und CEO Seven.One Entertainment Group: „Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale. Denn er ermöglicht uns, ab 2022 die große Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig ist diese richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, die schon heute im Netz weitreichende Regionalisierungsmöglichkeiten haben.“ Hintergrund des Urteils ist eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Durch das Urteil ist das nun möglich und Rechtssicherheit gegeben. Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen.